Regeln

 

  • Der Nissanfanclub-Nordharz, im folgenden "Veranstalter" genannt, übernimmt keine Haftung für eigen- oder fremdverschuldete Ereignisse, die zur Beeinträchtigung der Teilnahme führen.

  • An- und Abreise, sowie die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr!

  • Die Teilnahme an der Roadbooktour erfolgt ebenfalls auf eigene Verantwortung. Der Veranstalter weist darauf hin, daß die Route gefährliche Streckenabschnitte enthält und mahnt zu Vorsicht und gesitteter Fahrweise.

  • Für die Sicherheit und/oder Aufbewahrung von Gegenständen während der gesamten Veranstaltung sind die Teilnehmer selbst verantwortlich. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für eventuellen Verlust oder Beschädigung.

  • Die Teilnehmer erkennen die Weisungen des Ordnungspersonals an. Bei Fragen steht das Personal an der Kasse zur Verfügung und baut ggf. Kontakt zu einem Organisator auf.

  • Da auf dem Platz aufgrund der Vielzahl der Besucher eingeschränkte Platzverhältnisse herrschen, ist eine optimale Ausnutzung der Parkflächen gewünscht, ohne dabei andere zu behindern.
    Beim Befahren des Platzes ist daher dem Ordnungspersonal Folge zu leisten

  • Auf dem gesamten Gelände gilt Schrittgeschwindigkeit. Ab 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr gilt absolutes Fahrverbot, außer An- und Abreise. Ab 23Uhr gilt Nachtruhe auf dem Platz, d.h. jeglicher Lärm -in Form von lauter Musik oder Schreie- ist zu vermeiden.

  • Offenes Feuer - wie Lagerfeuer (auch in Grills) - ist ohne Genehmigung des Veranstalters nicht gestattet. Das Aufstellen von Grills obliegt der Höhe der Waldbrandwarnstufe und ist beim Veranstalter zu erfragen.

  • Das Führen von Fahrzeugen unter Alkohol- oder sonstigen Rauschmitteleinfluß ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung erfolgt ein sofortiger Ausschluß von der Veranstaltung.

  • Der Veranstalter bzw. das Ordnungspersonal hat das Recht, Teilnehmer bei grober Missachtung dieser Regeln vom Treffen auszuschließen oder zu verweisen.

  • Die Teilnehmer erkennen diese Regeln mit Betreten bzw. Befahren des Geländes an. Diese Regeln werden nochmals an der Kasse ausgehangen.

  • Wichtig: Weiterhin gibt der Teilnehmer mit dem Befahren des Geländes seine Zustimmung, dass Fotos von ihm oder seinem Auto gemacht werden. Die Bildrechte obliegen nach geltendem Recht dem Fotografen. Offizielles Bildmaterial des Veranstalters darf nur nach vorheriger Absprache genutzt und veröffentlicht werden.